Kredit

Bei einem Kredit handelt es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag, in dem einer natürlichen oder juristischen Person, beziehungsweise einem Unternehmen eine bestimmte Geldsumme oder vertretbare Sachen befristet und zeitweilig überlassen werden, die bei Vertragsablauf dem Kreditgeber zurückerstattet werden müssen. Der Kredit ist oft entgeltlich, dass heißt, dass neben dem Kreditbetrag auch ein Zins zurückgezahlt werden muss.


Der Kredit wird auch als Darlehen bezeichnet. Die Person bzw. das Unternehmen, dem man den Kredit zur Verfügung stellt, ist der Kreditnehmer (Darlehensnehmer), die Person bzw. die Gesellschaft, die den Kredit ausstellt, ist der Kreditgeber (Darlehensgeber).


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Die Kreditvergabe wird durch einen Kreditvertrag schriftlich dokumentiert. Die wichtigsten Eckpunkte des Vertrags sind: Art des Kredites, Kreditbetrag, Kreditlaufzeit, Zinsen, Rückzahlung, Kündigungsmöglichkeiten, Gerichtsstand, Anerkennung der AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen), Sicherheiten.


Kredite werden von Kreditinstituten (Banken, Bankhäusern) an private und Geschäftskunden vergeben. Im deutschen Sprachraum werden Kreditinstitute als Geschäftsbanken bezeichnet. Diese werden meistens als Universalbanken betrieben, das heißt, sie beschäftigen sich mit allen Arten von Bankgeschäften (Einlagengeschäft, Kreditgeschäft, Diskontgeschäft, Effektengeschäft, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, die Eingehung der Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zu erwerben, das Garantiegeschäft und das Girogeschäft.). Neben Universalbanken gibt es auch Spezialbanken, wie Hypothekenbanken, Teilzahlungsbanken, Sparkassen usw.


Kreditinstitute vergeben Darlehen sowohl an private Kunden, als auch an Geschäftskunden.


Private Kunden sind abhängige Beschäftigte oder Privatpersonen, die nicht selbtstsändig sind. Bei der Kreditvergabe an private Kunden müssen bestimmte Vorschriften des Verbraucherschutzgesetzes beachtet werden. Hierzu gehören Vorschriften hinsichtlich der Preisangabenverordnung oder des Ausweises des effektiven Jahreszinses. Dem Kunden muss ein klarer Überblick und eine leichtere Vergleichbarkeit der Kreditangebote geboten werden.


Geschäftskunden sind in der Regel Vollkaufleute. In deren Fall kommen die Regeln aus dem Verbraucherschutz nicht zur Anwendung.


Um einen günstigen Kredit aufnehmen zu können, muss der Antragssteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen gehören: Vollendung des 18. Lebensjahres, fester Wohnsitz in Deutschland, festes und unbefristetes Arbeitsverhältnis, ein Mindestgehalt, das die ordnungsgemäße Rückzahlung des Kredites ermöglicht.


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